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3. Integrationskonferenz: Werkstatt Wohnen und Leben

Am 29. August 2016 folgte die dritte Integrationskonferenz „Werkstatt Wohnen und Leben“, mit der ein weiteres Thema aufgegriffen wurde, das für die Integration der Flüchtlinge, die bei uns bleiben werden, entscheidend ist.

Die aktuelle Zuwanderung stellt gerade für die Städte und Gemeinden eine Herausforderung dar; sie zeigt aber auch an vielen Orten, was eine weltoffene Gesellschaft leisten kann. Lange stand oftmals die Bewältigung der Erstunterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Vordergrund. Doch die Wohnraumversorgung und die Integration der Bleibeberechtigten gewinnen zunehmend an Bedeutung. Schutz- oder asylsuchende Menschen mit positiver Bleibeperspektive müssen nicht nur untergebracht werden; sie sollen in Niedersachsen auch gerne „wohnen und leben“ können. Das bedeutet eine qualitativ ausreichende Wohnung in einem sozialen Umfeld, das die Integration und Teilhabe ermöglicht und fördert. Das gilt dabei nicht nur für bleibeberechtigte Flüchtlinge, sondern muss Anspruch für alle Teile der Bevölkerung und gesellschaftlichen Gruppen sein.


Eine Übersicht der Aussteller beim Markt der Möglichkeiten finden Sie hier.

Die Begleitbroschüre zu dieser Konferenz finden Sie hier.


  Bildrechte: Nds. Staatskanzlei
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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