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Unbezahlbar und freiwillig

Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2021



Engagierte Bürgerinnen und Bürger, die freiwillig für andere ihr Bestes geben, sind aufgerufen, sich noch bis zum 15. Juli 2021 am Wettbewerb zu beteiligen. Gemeinsam mit den Sparkassen in Niedersachsen und den VGH Versicherungen lobt die Niedersächsische Landesregierung zum achtzehnten Mal den „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement – Unbezahlbar und freiwillig“ aus. Ziel ist dabei, das freiwillige Engagement stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und zu würdigen.

Bewerben können sich Einzelpersonen, Vereine, Initiativen oder Selbsthilfegruppen aus den Bereichen Kultur, Sport, Umwelt, Kirche/religiöse Gemeinschaften und Soziales, die sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl engagieren. Es ist aber auch möglich, dass Einzelpersonen oder Vereinigungen von Dritten vorgeschlagen werden.

Eine Jury mit namhaften Vertreterinnen und Vertretern niedersächsischer Institutionen wird die Preisträgerinnen und Preisträger unter den eingereichten Vorschlägen auswählen. Im Rahmen einer Abschlussveranstaltung überreicht Ministerpräsident Stephan Weil gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Vorstands der VGH Versicherungen, Dr. Ulrich Knemeyer, sowie dem Präsidenten des Sparkassenverbands Niedersachsen, Thomas Mang, am 4. Dezember 2021 Preise im Gesamtwert von 30.000 Euro. Darüber hinaus lobt NDR 1 Niedersachsen noch einen Ehrenamtspreis aus, der vom Publikum des Senders ermittelt wird. Dieser ist ebenfalls mit 3.000 Euro dotiert.

Die Bewerbungsunterlagen müssen eine Beschreibung des freiwilligen Engagements (maximal zwei Seiten), die Darstellung der Ziele und Zielgruppe, Startzeitpunkt, Anzahl der Engagierten, eventuelle Kooperationspartner sowie die Finanzierung des Projektes enthalten.

Weitere Informationen über den Wettbewerb und die Möglichkeit zur Online-Bewerbung gibt es auf www.unbezahlbarundfreiwillig.de. Bewerberinnen und Bewerber können ihre Unterlagen gleichfalls per Mail an Christiane.Lamarre@stk.niedersachsen.de oder postalisch an die Niedersächsische Staatskanzlei, „Unbezahlbar und freiwillig“, Planckstraße 2, 30169 Hannover, senden.


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