„Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken."
Die am 23. Juni 2020 in Neustrelitz neu gegründete Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt legt ihr erstes Förderprogramm auf, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen.
Das Förderprogramm besteht aus drei Schwerpunktthemen:
Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
Die Entwicklung digitaler Kompetenzen ehrenamtlich Tätiger sowie die Umsetzung von Projekten und die Durchführung von Veranstaltungen im oder über das Internet brauchen Begleitung und finanzielle Unterstützung. Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es, gute Voraussetzungen für digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft zu schaffen und digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt auf- oder auszubauen.
Nachwuchsgewinnung
In diesem Schwerpunkt werden innovative Wege der Nachwuchsgewinnung sowie die Absicherung von bestehenden Engagement- bzw. Ehrenamtstrukturen in der andauernden Corona-Pandemie gefördert. Besonders Kinder und Jugendliche sowie Seniorinnen und Senioren sollen an gemeinnützige Engagement- und Ehrenamtsstrukturen herangeführt werden - nicht zuletzt, um bestehende Angebote zu erhalten.
Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen
In diesem Schwerpunkt sollen gute Rahmenbedinungen für Engagement und Ehrenamt explizit in strukturschwachen und ländlichen Räumen gefördert werden. Im Fokus stehen dabei neue Ideen sowie die Schaffung, das Aufrechterhalten und der Ausbau von gemeinnützigen Engagement- und Ehrenamtsstrukturen.
Einzelprojekte können mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.), sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen) können einen Antrag stellen.
Anträge sollen so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. November 2020, gestellt werden.
Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. Dezember möglich.
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