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Online-Forum "Geflüchtete aus der Ukraine mit Behinderungen und Pflegebedarf"

Im Anschluss an die "Helfenden-Konferenz Ukraine" vom 9. Mai 2022 möchte das Bündnis „Niedersachsen packt an“ gemeinsam mit den niedersächsischen Ministerien und beteiligten Bündnispartnerinnen und Bündnispartnern in einer vertiefenden Online-Fachveranstaltungsreihe die weiteren wichtigen rechtlichen und praktischen Fragestellungen, aktuelle Maßnahmen und Entwicklungen sowie Bedarfe behandeln.


In unserem vierten Online-Forum am 20. September 2022 mit dem Thema "Geflüchtete aus der Ukraine mit Behinderungen und Pflegebedarf" ging es unter anderem um folgende Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen haben Geflüchtete aus der Ukraine einen Zugang zu den Regelsystemen der Eingliederungshilfe (SGB IX) und Hilfe zur Pflege (SGB XII)? Welche Leistungen für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf bestehen im Eingliederungshilferecht und im Rahmen der Hilfe zur Pflege? An wen muss ich mich wenden, wenn ich einen Bedarf an Leistungen der Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege vermute? Welche Verwaltungsverfahren sind im SGB IX und SGB XII vorgesehen?

Infolge des furchtbaren Angriffskrieges flüchten seit dem 24.02.2022 viele Menschen aus der Ukraine zu uns nach Deutschland - darunter auch Menschen mit Behinderungen und / oder Pflegebedarf. Die jeweiligen Unterstützungsbedarfe sind dabei - abhängig von der individuellen Situation der Menschen - sehr unterschiedlich. In Niedersachsen gibt es eine große Bandbreite an Angeboten, um Menschen mit Behinderungen und / oder Pflegebedarf zu unterstützen und zu fördern.

Die Informationsveranstaltung hat einen Überblick über das Eingliederungshilferecht nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und die Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) gegeben.


Schauen Sie hier den Mitschnitt der Veranstaltung:


Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier:

Präsentation des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie


Hinsichtlich der Frage der Anerkennung eines ukrainischen Schwerbehindertenausweises in Niedersachsen teilte das Sozialministerium folgendes mit:

Ein in der Ukraine erstellter Schwerbehindertenausweis wird in Niedersachsen nicht in einen deutschen Schwerbehindertenausweis umgeschrieben/ausgetauscht. Um einen deutschen Schwerbehindertenausweis in Niedersachsen zu erhalten, müssen betroffene Personen einen Feststellungsantrag nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) bei dem dafür zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) stellen. Nähere Informationen zur Antragstellung und Feststellung sind auf den Internetseiten des LS hier zu finden (Anträge in pdf-Form/Onlineantrag hier).

Folgende Informationsblätter auf Deutsch, Russisch und Ukrainisch beziehen sich in einer Kurzform auf das Feststellungsverfahren: Informationen zur Feststellung einer Behinderung in Deutsch.pdf, Informationen zur Feststellung einer Behinderung in Russisch.pdf, Information zur Feststellung einer Behinderung in Ukrainisch.pdf

Hilfreich könnte aber auch die gesammelten Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) sein, die hier zu finden sind.


Auf folgende weitere Fachveranstaltung wollen wir an dieser Stelle hinweisen:

27. September 2022 - Schlüssel zur Integration: Sprachkurse für Geflüchtete aus der Ukraine in Niedersachsen; Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, sich anzumelden, finden Sie hier.

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