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Antrag auf Projektförderung nach der Richtlinie "Teilhabe und Zusammenhalt" weiterhin möglich

Mit der Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen, die der Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihrem Engagement in der Gesellschaft dienen sollen. Es werden auch Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert.

Es gibt keine Antragsfristen, so dass Zuwendungen jederzeit beantragt werden können.

Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Anteilfinanzierungen zur Projektförderung gewährt. Die notwendigen Personal- und Sachausgaben werden als zuwendungsfähig anerkannt. Die Förderung beträgt höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.


Das Projekt darf noch nicht begonnen haben und muss in sich abgeschlossen sein.

Wichtig ist in jedem Fall, dass die jeweilige „Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe der Landkreise“ bzw. der Region Hannover einbezogen wird.

Weitere Informationen finden Sie hier oder im Flyer zur Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt. Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg.

Die Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt können Sie hier herunterladen: RL_TUZ.pdf

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