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Flüchtlinge aus der Ukraine: EU-Mitgliedstaaten vereinbaren Verlängerung des vorübergehenden Schutzes

Derzeit leben mehr als 4 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine in der EU. Um diesen Personen Sicherheit zu bieten, hat der Rat vereinbart, den vorübergehenden Schutz für Menschen, die vor dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine fliehen, vom 4. März 2024 bis zum 4. März 2025 zu verlängern.

Der Mechanismus für vorübergehenden Schutz wurde am 4. März 2022 – nur wenige Tage nach Beginn der groß angelegten Invasion in die Ukraine durch die russischen Streitkräfte – aktiviert und danach automatisch um ein Jahr verlängert.


Was ist vorübergehender Schutz?

Durch den Mechanismus wird Vertriebenen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sofort und kollektiv (d. h. ohne vorherige Prüfung von Einzelanträgen) Schutz gewährt.

Ziel ist es, den Druck auf die nationalen Asylsysteme zu verringern und Vertriebenen EU-weit harmonisierte Rechte zu gewähren. Zu diesen Rechten gehören:

  • Aufenthalt
  • Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum
  • medizinische Versorgung
  • Sozialhilfe
  • Zugang zu Bildung für Kinder

Hintergrund und nächste Schritte

Nach der heutigen politischen Einigung muss der Rat den Beschluss zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes förmlich annehmen. Dies wird geschehen, sobald die rechtliche Überprüfung und die Übersetzung in alle EU-Amtssprachen erfolgt ist.

Der vorübergehende Schutz ist ein Notfallmechanismus, den die EU bei einem außergewöhnlichen Massenzustrom aktivieren kann. Die EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz wurde 2001 erlassen, nachdem die bewaffneten Konflikte im Westbalkan zu massiven Vertreibungen insbesondere aus Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo geführt hatten.


Quelle: Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union vom 28.09.2023

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