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Für mehr gesellschaftliche Teilhabe - Modernes Staatsangehörigkeitsrecht

Der Bundestag hat die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen. Bundeskanzler Scholz erklärte dazu: „Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht sagen wir allen, die oft seit Jahrzehnten in Deutschland leben und arbeiten, die sich an unsere Gesetze halten, die hier zuhause sind: Ihr gehört zu Deutschland!“ Lesen Sie hier die Kernpunkte der Reform.

Etwa 14 Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben keinen deutschen Pass. Das sind rund zwölf Millionen Menschen. Von ihnen leben rund 5,3 Millionen seit mindestens zehn Jahren in Deutschland. Derzeit lässt sich nur ein Teil derjenigen, die dazu berechtigt wären, einbürgern. So haben 168.545 Menschen im Jahr 2022 den deutschen Pass beantragt. Das sind gerade einmal 3,1 Prozent der ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die seit mindestens zehn Jahren hier leben. Die Einbürgerungsrate in Deutschland liegt mit 1,1 Prozent unterhalb der Einbürgerungsrate in der EU mit 2,0 Prozent. Das ändert sich mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtsrechts.

Aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser fördert und beschleunigt der Erwerb der Staatsangehörigkeit in vielen Bereichen die Integration. „Wer diesen Schritt geht, dokumentiert, dass er sich mit unserem Land, unserer Demokratie und unseren Werten identifiziert", so Faeser.

Kernpunkte der Reform
  • Die Bundesregierung will die Mehrstaatigkeit ermöglichen und vollzieht damit einen lange überfälligen Paradigmenwechsel. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist ein starkes Bekenntnis zu Deutschland. Viele Zugewanderte fühlen sich als Deutsche, wollen aber den Bezug zu ihrem Herkunftsland nicht vollständig kappen. Künftig wird von ihnen nicht mehr verlangt, einen Teil ihrer Identität aufzugeben.
  • Mit dem Gesetzentwurf sollen Anreize zur Integration geschaffen werden, statt Hürden aufzubauen und lange Vorlaufaufenthaltszeiten zu verlangen. So werden die Voraufenthaltszeiten vor der Einbürgerung von bisher acht auf fünf Jahre beziehungsweise bei besonders guter Integration auf drei Jahre verkürzt.
  • In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt, denn Studien belegen: je früher Kinder und Jugendliche mit Einwanderungsgeschichte die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, desto besser ihre Bildungschancen.
  • Für ehemalige Gastarbeiter reichen künftig mündliche Sprachkenntnisse. Ein Einbürgerungstest ist nicht mehr erforderlich. Damit würdigt die Bundesregierung die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration für unser Land. In besonderen Härtefällen kann das Einbürgerungserfordernis ausreichender Deutschkenntnisse auf mündliche Kenntnisse reduziert werden.
  • Das Einbürgerungserfordernis der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse wird durch konkrete Ausschlussgründe ersetzt. Ausgeschlossen ist eine Einbürgerung bei Mehrehe oder Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
  • Es wird klargestellt, dass antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind und eine Einbürgerung ausschließen.
  • Das Verfahren der Sicherheitsabfrage wird digitalisiert und beschleunigt. Zugleich wird die Liste der abzufragenden Behörden um die Sicherheitsbehörden erweitert, die auch in den Beteiligungsverfahren nach Aufenthalts- und Vertriebenenrecht eingebunden sind.


Welche Änderungen wurden im Deutschen Bundestag beschlossen?


Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde im parlamentarischen Verfahren geändert bzw. ergänzt. Ein Überblick.

  • Die Einbürgerungsvoraussetzungen wurden um das Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges erweitert (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a StARModG).
  • Eine Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn das Bekenntnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 a StARModG sowie das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Loyalitätserklärung inhaltlich unrichtig sind.
  • Für die im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten von Gastarbeitern und Vertragsarbeitnehmern gelten die Regelungen für die ehemaligen Gastarbeiter.
  • Das Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft.


Quelle: Bundesregierung

  Bildrechte: iStock/Stadtratte
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