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#SchonGewusst?
Am 1. Januar 2023 ist das sogenannte Chancenaufenthaltsgesetz in Kraft getreten.
#Schon Gewusst?
Die Regelung betrifft rund 136.000 bereits in Deutschland gut integrierte Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Die Betroffenen erhalten ein 18-monatiges Aufenthaltsrecht. In dieser Zeit haben sie eine faire Chance, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere Nachweise über die Lebensunterhaltssicherung durch eine Erwerbstätigkeit, gute Kenntnisse der deutschen Sprache und den Erwerb eines Identitätsnachweises.