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Hö­he­re Pau­scha­len für eh­ren­amt­li­che Tä­tig­kei­ten


Um ehrenamtliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken, hat der Bundestag eine Reihe steuerlicher Verbesserungen auf den Weg gebracht. Dazu zählen die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags und der Ehrenamtspauschale, der Abbau überflüssiger Bürokratie für gemeinnützige Organisationen sowie die Ausweitung gemeinnütziger Zwecke.


Welche steuerlichen Verbesserungen für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger der Bundestag am 16. Dezember 2020 beschlossen hat, können Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums nachlesen.



Artikel-Informationen

erstellt am:
04.02.2021
zuletzt aktualisiert am:
10.03.2021

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