Manuel Ribeiro
1982 wandert Manuel Ribeiro im Alter von 14 Jahren nach Deutschland ein. Den Portugiesen verschlägt es zunächst nach Hamburg. Später gründet er eine Familie und zieht 1994 nach Niedersachsen. In seinem eigenen Restaurant “Casa Manuel” in Nordhorn kann er seine beiden großen Leidenschaften voll ausleben: Koch und Gastgeber zu sein.
EU-BINNENMIGRATION (ab 1968)
Die Römischen Verträge von 1957 gelten als „Geburtsurkunde" eines geeinten Europas. Eines ihrer Fundamente ist die Personenfreizügigkeit. Sie beinhaltet die Niederlassungsfreiheit sowie die Arbeitnehmendenfreizügigkeit für die Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten. Mit der Verordnung 1612/68 des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Oktober 1968 wurden die Rahmenbedingungen der Arbeitnehmendenfreizügigkeit dann konkret geregelt.
Seitdem können EU-Bürger:innen eine Beschäftigung in einem anderen Mitgliedsstaat aufnehmen – und das zu den gleichen Bedingungen wie die Angehörigen dieses Staates. Dies ist eine der großen Errungenschaften, von denen der europäische Binnenmarkt und die niedersächsische Wirtschaft profitieren. Aktuell haben rund 365.000 Menschen in Niedersachsen ein Zuhause gefunden, die Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten sind.
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