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Gastfreundschaft & Wohnraum - Unterkünfte für Geflüchtete

Ukraine – häufig gestellte Fragen - Nds. Innenministerium


Können aus der Ukraine geflüchtete Personen Wohngeld beantragen?
Grundsätzlich ja, allerdings kommt der Erhalt von Wohngeld nur in Betracht für Personen, die mit eigenen Einnahmen ihren Lebensunterhalt bestreiten können, aber Unterstützung bei der Zahlung der Miete benötigen. Dies wird bei aus der Ukraine geflüchteten Personen überwiegend erst einmal nicht der Fall sein. Der Regelfall wird zunächst sein, dass dieser Personenkreis Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nimmt. Diese Leistungen enthalten auch einen Anteil für die Kosten der Unterkunft. Ausführliche Informationen dazu gibt das Innenministerium:

https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/auslanderangelegenheiten/ukraine-allgemeine-informationen-und-haufig-gestellte-fragen-208999.html

Kann ich als Vermieterin oder Vermieter das Wohngeld auch direkt von der Wohngeldbehörde bekommen?
Eine wohngeldbeziehende Person verfügt sowohl über eigene Einkünfte z.B. aufgrund einer Tätigkeit als auch über die Einnahme, die sie aufgrund der Wohngeldgewährung erhält. Auf Basis dieser Beträge bestreitet sie ihren Lebensunterhalt und die Kosten der Miete. Das Wohngeld kann mit Einwilligung der wohngeldberechtigten Person auch direkt an den Vermieter oder die Vermieterin gezahlt werden. Ob dies sinnvoll ist, sollte genau überlegt werden, da das Wohngeld ja nicht die Gesamtkosten der Miete, sondern nur einen Teil davon abdeckt und sich in der Höhe auch verändern kann, wenn sich z.B. die persönlichen Lebensumstände verändern.


Landesaufnahmebehörde und Ausländerbehörden

Die Adressen der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (Lab-NI) sowie der Ausländerbehörden hat das Nds. Innenministerium hier veröffentlicht:

https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/auslanderangelegenheiten/auslander_und_asylrecht/auslaenderbehoerden-in-niedersachsen-62975.html

Gastfreundschaft & Wohnraum – Unterkünfte für Menschen aus der Ukraine anbieten

Infos hierzu finden Sie i.d.R. direkt auf den Internetseiten Ihrer Kommune. Bitte melden Sie verfügbare Zimmer, Miet- oder Ferienwohnungen direkt an die Ansprechpartner:innen in Ihrer Gemeinde.

Darüber hinaus vermittelt die gemeinnützige Plattform elinor.network, eine Intitiative von elinor, GLS Bank, Ecosia, betterplace.org, deutschlandweit private Zimmer oder Wohnungen für Geflüchtete aus der Ukraine: https://elinor.network/gastfreundschaft-ukraine
Fragen an: hilfe@unterkunft-ukraine.de

  Bildrechte: Anna Koberska / Shutterstock.com
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